Ihre Gesundheit in besten Händen!

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Lieber Patient,
bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit für unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


§1: Vertragsverhältnis

Sobald Sie in unserer Praxis einen Termin telefonisch oder vor Ort buchen, kommt ein Behandlungsvertrag in Form eines Dienstvertrages gem. § 611 ff BGB zwischen uns als Praxis und Ihnen zu Stande. Dies geschieht unabhängig davon, ob es sich um eine Kassen-, Privat- oder Selbstzahlerleistung handelt. Die Einhaltung einer besonderen Abschlussform (z.B. Schriftform) ist für das Zustandekommen des Vertrages nicht erforderlich. Aufgrund des wirksam geschlossenen Vertrages sind wir dazu verpflichtet, die für die Behandlung erforderlichen Räumlichkeiten, Behandlungsmaterialien und Therapeuten zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren reservieren wir Ihnen ausreichend Behandlungszeit. Im Gegenzug erhalten wir den vereinbarten Vergütungsanspruch für die Behandlung.


§2: Absageregelung

Unser Anliegen ist es, für Sie die qualitativ bestmögliche Therapie und das entsprechende Therapieumfeld anzubieten. Hierfür sind wir natürlich auch auf stabile Umsätze angewiesen.

Um dies zu gewährleisten und uns vor Umsatzausfällen zu schützen, hat uns der Gesetzgeber im § 615 BGB die Möglichkeit gegeben, für kurzfristig abgesagte oder gänzlich versäumte Termine eine Ausfallgebühr zu berechnen.

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte möglichst rechtzeitig ab, damit wir diesen neu vergeben können. Absagen sind für Sie 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei. Dies beinhaltet auch Absagen am Wochenende auf den Anrufbeantworter der Praxis.

Bei kurzfristigeren Absagen versuchen wir gerne, für Sie die entstandene Terminlücke anderweitig zu vergeben. Wenn uns das gelingt, entstehen Ihnen ebenfalls keine Kosten. Sollte es uns nicht möglich sein und die Terminlücke bleibt bestehen, behalten wir uns vor den entstandenen Ausfall in Form einer Ausfallgebühr privat in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Ausfallgebühr richtet sich nach dem Wert der versäumten Therapie. Selbstverständlich bekommen Sie dann einen Ersatztermin.

Die Absageregelung gilt unabhängig vom Grund der Absage.


§3: Zuzahlung für Leistungen gesetzlicher Kassen

Für Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen ist ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung für jede Verordnung zu leisten. Befreiungen von dieser Zuzahlung berücksichtigen wir natürlich gerne, sobald Sie uns den gültigen Befreiungsausweis vorgelegt haben. Wir bitten Sie den jeweils fälligen Betrag spätestens am 2. Termin in bar bei uns zu bezahlen. Diese Zuzahlung wird von den Kassen festgelegt und bei Abrechnung der Rezepte von Seiten der jeweiligen GKK einbehalten. Sie erhalten von uns jeweils eine Quittung, welche Sie für eine eventuelle Rückerstattung bei Ihrer Krankenkasse nutzen können.


§4: Zahlung Selbstzahlerleistung

Vergütungen für Selbstzahlerleistungen sind stets sofort nach Erhalt der Leistung fällig. Den fälligen Betrag können Sie nach Erhalt der Behandlung bei uns in bar bezahlen. Sie erhalten von uns jeweils eine Quittung, welche Sie für eine eventuelle Rückerstattung bei ihrer Krankenkasse nutzen können.


§5: Zahlung Privatpatienten/Beihilfe

Die Vergütung ist auch dann gültig und im vollen Umfang zu bezahlen, wenn eine Erstattung der Vergütung durch die jeweiligen Erstattungsstellen nicht oder nicht in voller Höhe gewährleistet ist. Gemäß § 614 BGB ist die Vergütung stets sofort fällig (bei uns 10 Tage nach Erhalt der Rechnung), unabhängig vom Zeitpunkt einer möglichen Erstattung durch die jeweilige Erstattungsstelle. Dies gilt auch für die Beihilfe.

Beihilfesätze sind Obergrenzen für die Erstattung von Heilmittelkosten. Für die Restsumme bestehen in der Regel private Zusatzversicherungen. Der Differenzbetrag wird also entweder von einer PKV übernommen oder muss privat, innerhalb der obengenannten Frist, bezahlt werden. D.h. es wird den Patienten eine Eigenbeteiligung abverlangt, wie dies ja auch von den gesetzlich Krankenversicherten gefordert wird. In wie weit die restliche Summe von einer PKV übernommen wird liegt bei dem jeweiligen Versicherungsschutz des Versicherten.


Ihre Physiotherapie
Maren-Theresa Werner

 
 
 
 
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